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Fischerkurs

Bei Bedarf wird in der Camp-Woche der NÖ Fischereigrundkurs zum Erwerb der amtlichen Fischerkarte für Niederösterreich angeboten. Der VWF hat dazu eigens ausgebildete Lehrberechtigte, die dich auf die Prüfung durch den Landesfischereiverband NÖ vorbereiten. Du lernst gemeinsam mit deinen Freunden in Theorie und Praxis, was du zum Erwerb der amtlichen Fischerkarte benötigst. Sicherlich bestehst auch du, wie schon viele zuvor, die Prüfung.

  • Die amtliche Fischerkarte
  • Wenn Ihr Kind in Niederösterreich an einem öffentlichen Gewässer fischen gehen möchte, benötigt es eine amtliche Fischerkarte des Landes Niederösterreich. Erst diese berechtigt zur Ausübung der Fischerei und zum Erwerb einer Fischereilizenz in einem Revier.

    Zum Erwerb der amtlichen Fischerkarte ist das Besuchen eines Vorbereitungskurses und das Ablegen einer Prüfung beim Niederösterreichischen Landesfischereiverband Voraussetzung.

    Das Mindestalter für das Ablegen der Fischerprüfung ist das vollendete 10. Lebensjahr. Ihr Kind darf dann bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines Erwachsenen (der Fischereidokumente mit sich führt) und ab dem 14. Geburtstag auch alleine fischen.

  • Fischerprüfung am VWF Jungfischercamp
  • Der Verein für Waidgerechtes Fischen hat sich der Jugendarbeit verschrieben. Deshalb bieten wir im Rahmen der Fischercampwochen einen (freiwilligen) Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung und die Absolvierung der (freiwilligen) Fischerprüfung für Jugendliche an. Der angebotene Kurs wird an 4 Abenden für die Theorieteile abgehalten und geht auch inhaltlich weit über die vom Landesfischereiverband angebotenen Halbtageskurse hinaus, da wir auch eine praktische Ausbildung anbieten. Dadurch bietet de Kurs somit ideale Voraussetzungen für das erfolgreiche Absolvieren der Fischerprüfung. Diese erweiterte Ausbildung erfolgt im Rahmen des Fischercamps ohne Mehrkosten für den Teilnehmer,

    Am Prüfungstag halten die Prüfer des NÖ Landesfischereiverandes nochmals eine umfassende Wiederholung des Stoffes und die Prüfung elbst ab. Dafür sind die nachfolgenden Kosten an den Landesfischereiverband zu entrichten. Bitte bringen Sie den entsprechenden Betrag (It. Tabelle) bei der Anmeldung in BAR mit. (Der Betrag geht direkt an den Landesfischereiverband, daher ist eine getrennte Abrechnung leider erforderlich).

  • Anmeldung und Kosten
  • Sollte Ihr Kind Interesse an der Absolvierung der Fischerprüfung im Rahmen des Jungfischercamps haben, geben sie das während der Anmeldung an. Die endgültige Anmeldung erfolgt direkt am Anreisetag durch Unterfertigen des dann vorbereiteten Anmeldeformulars und Bezahlung der Prüfungsgebühr.

    Weiters benötigt der Landesfischereiverband ein Passfoto für die Ausstellung der Fischerkarte - bitte bringen Sie dieses ebenfalls mit aufs Camp. Am besten heften Sie es mit einer Büroklammer an das Anmeldeformular (nicht kleben!). Verwenden Sie bitte ausweistaugliche Passfotos. (Keine selbst gemachten Fotos oder Computerausdrucke)

    Zur Anmeldung mitzubringen sind:

    • Gebühren in bar siehe Tabelle unten (ohne der jährlichen Abgabe von € 31,60)
    • 1 Passfoto
    • Unterschriebenes Anmeldeformular (wird Vorort ausgegeben)

    Die Kosten für Kurs und Prüfung setzen sich wie folgt zusammen:

    10 – 13-jährige ab 14. Geburtstag
    Kursgebühr inkl. Lernunterlagen (einmalig) 35,00 € 70,00 €
    Neuausstellung einer Fischerkarte (NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif 2022) 13,20 € 13,20 €
    Feste Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen (Eingabegebühr n. Gebührengesetz 1957)  14,30 €  14,30 €
    Pro Bogen (Beilage) (TP 5 Gebührengesetz 1957)  3,90 €  3,90 €
    Ausstellung Kursbescheinigung über Fischerkurs (NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif 2024)  2,70 €  2,70 €
    Zeugnisgebühr n. Gebührengesetz 1957 (Ausstellung Kursbescheinigung)  14,30 €  14,30 €
    Zeugnisgebühr n. Gebührengesetz 1957 (Ausstellung Fischerkarte)  14,30 €  14,30 €
    Summe 97,70 € 132,70 €
    ------------------------------------------- ---------------- ------------------
     Fischerkartenabgabe (jährlich)*  *31,60 €  *31,60 €
         

    * diese Gebühr wird nach absolvierter Prüfung vom NÖ Landesfischereiverband gesondert vorgeschrieben

Wenn Ihr Kind in Niederösterreich an einem öffentlichen Gewässer fischen gehen möchte, benötigt es eine amtliche Fischerkarte des Landes Niederösterreich. Erst diese berechtigt zur Ausübung der Fischerei und zum Erwerb einer Fischereilizenz in einem Revier.

Zum Erwerb der amtlichen Fischerkarte ist das Besuchen eines Vorbereitungskurses und das Ablegen einer Prüfung beim Niederösterreichischen Landesfischereiverband Voraussetzung.

Das Mindestalter für das Ablegen der Fischerprüfung ist das vollendete 10. Lebensjahr. Ihr Kind darf dann bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines Erwachsenen (der Fischereidokumente mit sich führt) und ab dem 14. Geburtstag auch alleine fischen.

Der Verein für Waidgerechtes Fischen hat sich der Jugendarbeit verschrieben. Deshalb bieten wir im Rahmen der Fischercampwochen einen (freiwilligen) Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung und die Absolvierung der (freiwilligen) Fischerprüfung für Jugendliche an. Der angebotene Kurs wird an 4 Abenden für die Theorieteile abgehalten und geht auch inhaltlich weit über die vom Landesfischereiverband angebotenen Halbtageskurse hinaus, da wir auch eine praktische Ausbildung anbieten. Dadurch bietet de Kurs somit ideale Voraussetzungen für das erfolgreiche Absolvieren der Fischerprüfung. Diese erweiterte Ausbildung erfolgt im Rahmen des Fischercamps ohne Mehrkosten für den Teilnehmer,

Am Prüfungstag halten die Prüfer des NÖ Landesfischereiverandes nochmals eine umfassende Wiederholung des Stoffes und die Prüfung elbst ab. Dafür sind die nachfolgenden Kosten an den Landesfischereiverband zu entrichten. Bitte bringen Sie den entsprechenden Betrag (It. Tabelle) bei der Anmeldung in BAR mit. (Der Betrag geht direkt an den Landesfischereiverband, daher ist eine getrennte Abrechnung leider erforderlich).

Sollte Ihr Kind Interesse an der Absolvierung der Fischerprüfung im Rahmen des Jungfischercamps haben, geben sie das während der Anmeldung an. Die endgültige Anmeldung erfolgt direkt am Anreisetag durch Unterfertigen des dann vorbereiteten Anmeldeformulars und Bezahlung der Prüfungsgebühr.

Weiters benötigt der Landesfischereiverband ein Passfoto für die Ausstellung der Fischerkarte - bitte bringen Sie dieses ebenfalls mit aufs Camp. Am besten heften Sie es mit einer Büroklammer an das Anmeldeformular (nicht kleben!). Verwenden Sie bitte ausweistaugliche Passfotos. (Keine selbst gemachten Fotos oder Computerausdrucke)

Zur Anmeldung mitzubringen sind:

  • Gebühren in bar siehe Tabelle unten (ohne der jährlichen Abgabe von € 31,60)
  • 1 Passfoto
  • Unterschriebenes Anmeldeformular (wird Vorort ausgegeben)

Die Kosten für Kurs und Prüfung setzen sich wie folgt zusammen:

10 – 13-jährige ab 14. Geburtstag
Kursgebühr inkl. Lernunterlagen (einmalig) 35,00 € 70,00 €
Neuausstellung einer Fischerkarte (NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif 2022) 13,20 € 13,20 €
Feste Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen (Eingabegebühr n. Gebührengesetz 1957)  14,30 €  14,30 €
Pro Bogen (Beilage) (TP 5 Gebührengesetz 1957)  3,90 €  3,90 €
Ausstellung Kursbescheinigung über Fischerkurs (NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif 2024)  2,70 €  2,70 €
Zeugnisgebühr n. Gebührengesetz 1957 (Ausstellung Kursbescheinigung)  14,30 €  14,30 €
Zeugnisgebühr n. Gebührengesetz 1957 (Ausstellung Fischerkarte)  14,30 €  14,30 €
Summe 97,70 € 132,70 €
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 Fischerkartenabgabe (jährlich)*  *31,60 €  *31,60 €
     

* diese Gebühr wird nach absolvierter Prüfung vom NÖ Landesfischereiverband gesondert vorgeschrieben